Nicht nur bei Krankheit oder Alter sollte jeder von uns an eine Vorsorge denken. Schaffen Sie für sich und Ihre Familie frühzeitig Sicherheit durch Vorsorge, dass Sie bei plötzlicher Krankheit oder bei einem Unfall einen Bevollmächtigten haben, der Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen wahrnehmen kann, wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten.
Vorsorgevollmacht |
Patientenverfügung |
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Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht in einem solchen Fall von Amts wegen einen Betreuer bestellen. Besser ist es, wenn Sie selbst bestimmen, wer Ihre Person des Vertrauens sein soll und wenn Sie Ihre Wünsche selbst in einer Vollmachtsurkunde sowie einer Patientenverfügung festlegen. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche die Entscheidungen zu treffen, die Sie zuvor selbst in der Urkunde im einzelnen niedergelegt haben. Den Umfang können Sie frei festlegen. Die Vollmacht ist auch jederzeit widerrufbar oder abänderbar. Meist wollen die Vollmachtgeber darüber hinaus auch eine umfassende Bevollmächtigung in wirtschaftlichen Fragen betreffend Haushalt, Bankgeschäfte, Miete etc. |
Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre Behandlungswünsche für den Fall festlegen, dass Sie selbst keine Entscheidungen z. B. wegen Bewusstlosigkeit treffen können. Vollmacht und Patientenverfügung können in dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Einzelheiten auch zu den Kosten der Registrierung können Sie dem Merkblatt des ZVR (Zentralen Vorsorgeregisters) entnehmen.
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RA Frank Despang