Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
Bei uns erhalten Sie qualifizierte fachanwaltliche Beratung und Vertretung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten durch Rechtsanwalt Frank Despang. Nach Erwerb des Fachanwaltstitels im Jahr 2008 hat sich sein Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht stetig erweitert. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.
Unsere juristische Betreuung nutzen bundesweit zahlreiche und überwiegend mittelständische und kommunale Wohnungsverwalter. Von der Vertragsanbahnung über die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, bei Fragen der Vertragsauslegung, zur Durchsetzung und Abwehr von Forderungen können Sie uns gern in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie laufende Fristen, zögern Sie nicht zu lange, anwaltlichen Rat einzuholen. So müssen Sie beispielsweise Einwendungen gegen eine Eigenbedarfskündigung bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erheben oder einen Beschluss der Wohnungeigentümergemeinschaft binnen eines Monats anfechten.
Die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsanwälten und die Gebühren für die Dienstleistung der Notare sind gesetzlich geregelt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG. Wir schaffen hier gerne Transparenz und beantworten Ihre Fragen zum konkreten Fall, damit Sie wissen, welche Kosten und Gebühren tatsächlich anfallen werden.
Grundsätzlich gilt bei der anwaltlichen Tätigkeit, wie für andere Branchen auch, dass sich die Höhe der Vergütung am Umfang und an der Schwierigkeit der anwaltlichen Arbeit orientieren soll.
Einen umfangreichen Überblick zu den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte (nach RVG) erhalten Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
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Durch unsere Kooperationspartner sind wir in der Lage, unsere Fachgebiete Verwaltungsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Kommunalberatung um weitere Rechtsgebiete und Fachkompetenzen zu erweitern.
Mit der steht uns ein Netzwerk von qualifizierten Rechtsanwälten in ganz Deutschland, im europäischen Ausland und auch in den USA zur Kooperation vor Ort und zur bestmöglichen auswärtigen Vertretung ihres Falls zur Verfügung. Hierdurch erweitern wir unseren Wirkungskreis und Sie haben jeweils vor Ort einen Ansprechpartner.
Unsere weiteren Kooperationspartner sind Rechtsanwältin Helen Stüwe sowie Rechtsanwältin Büsch (Fachanwältin für Familienrecht).