Rechtsanwalt Gerrit Thätner hat sich 2008 zum Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert und steht ihnen mit seinen umfangreichen Erfahrungen für Ihr Rechtsproblem zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Problemfeldern. Insbesondere zu Fragen:
- des Kündigungsschutzes/ Abfindung
- bei Abmahnung
- bei Versetzung
- Anspruchs auf ein Zeugnis
- bezüglich der Arbeitszeit/ Überstunden
- bei Gestaltung von Arbeitsverträgen
erhalten Sie von uns eine qualifizierte rechtliche Einschätzung ihrer Situation. Bitte beachten Sie als Arbeitnehmer die wichtige Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge enthalten auch oftmals Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.