Wir betreuen sie von der Anmahnung ihrer Forderungen an bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wenn es erforderlich ist, übernehmen wir die Titulierung durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Qualifizierte und erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen weitgehend automatisiert den Forderungseinzug in Zusammenarbeit mit ihnen.
Sie werden das aus der Praxis kennen. Viele Forderungen sind leider nicht beitreibbar, deshalb wird auch durch uns stets ein wirtschaftlicher Weg zur Vermeidung unnötiger Kosten vorgeschlagen.
Haben sie offene Forderungen? Dann sprechen sie uns gerne an.