Team Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

Verträge betreffend das Eigentum an Wohnungen und Grundstücken, soweit es sich um Kaufverträge handelt, sind beurkundungspflichtig.

 
Zur Vorbereitung eines Vertrages benötigt der Notar die Grundbuchangaben. Das Immobilieneigentum ist im Grundbuch verzeichnet. Der Notar stellt in der Regel die von den Parteien gemachten Angaben durch Einsicht in das Grundbuch auch seinerseits fest, um eine gesicherte Vertragsbasis zu schaffen.
 
Oft werden der Kaufpreis oder Teile hiervon durch Kreditinstitute finanziert. Es ist daher zweckmäßig, dass der Käufer den Vertragsentwurf des Notars der finanzierenden Bank vor der Beurkundung vorlegt, um ggf. bei der Vertragsgestaltung die Erfordernisse der Finanzierung zu berücksichtigen.
 
Neben dem Kaufpreis muss der Käufer mit den entstehenden Nebenkosten rechnen. Diese sind:
 
  • die Grunderwerbssteuer sie beträgt in Berlin z.Zt. 6 % des Kaufpreises
  • die Notarkosten und
  • die Gerichtskosten, beide hängen von der Höhe des Kaufpreises ab.  
Näheres hierzu in unserer Rubrik Vergütung.
 
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnotarkammer:
 
 
 
Notar Wolfgang Meyer-Franck
 
Kanzlei Meyer-Franck & Despang
Niederbarnimstrasse 25
10247 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: 030-862 35 28
 
 

 

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