Im Bereich der Firmen und Vereine richtet sich die notarielle Tätigkeit meist auf die Gründung oder Veränderung von Gesellschaften.
Gesellschaften |
Vereine |
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Bei der Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (sog Mini-GmbH) ist bei der Wahl des Firmennamens eine vorherige Abstimmung mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zweckmäßig betreffend die Zulässig-keit des gewünschten Firmennamens. Die Kapitalaufbringung ist durch das am 01.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bei der Gründung einer Einmann-GmbH erleichtert worden, hier muss der bei Anmeldung nachzuweisende einge-zahlte Mindestbetrag auch nur noch die Hälfte des Mindest-Stammkapitals erreichen. Das Modernisierungsgesetz hat zum Ziel, die Gründung der GmbH zu vereinfachen und zu verbilligen. Die Notarkosten bei der Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) betragen lediglich 170 € bei Verwendung des Musterprotokolls und umfassen neben der Beurkundung die Beratung bei der Satzungsgestaltung, Firmierung, Bildung des Unternehmensgegenstandes auch die Handelsregisteranmeldung sowie die elektronische Übermittlung. Bei einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern erhöhen sich die Kosten auf 240 €. Bei letzterem Fall ist allerdings zu prüfen, ob die Verwendung des Musterprotokolls inhaltlich den Ansprüchen der Gesellschafter hinsichtlich des Regelungsgehalts entspricht. |
Vereinsgründungen erfordern keine Beurkundung. Nach der Gründung ist nur eine notariell beglaubigte Anmeldung zum Vereinsregister erforderlich. Zur Anmeldung sind erforderlich :
Zur Anmeldung beim Notar erscheinen muss der neu gewählte Vorstand mindestens in vertretungsberechtigter Zahl. |
Notar Wolfgang Meyer-Franck