Team Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

 

Wir betreuen sie von der Anmahnung ihrer Forderungen an bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wenn es erforderlich ist, übernehmen wir die Titulierung durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Qualifizierte und erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen weitgehend automatisiert den Forderungseinzug in Zusammenarbeit mit ihnen.

Sie werden das aus der Praxis kennen. Viele Forderungen sind leider nicht beitreibbar, deshalb wird auch durch uns stets ein wirtschaftlicher Weg zur Vermeidung unnötiger Kosten vorgeschlagen.

Haben sie offene Forderungen? Dann sprechen sie uns gerne an.

 

Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
 
Niederbarnimstraße 25
10247 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: 030 - 862 35 28

Zum Online - Anfrageformular

 

 

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihre zu erwartenden Prozesskosten in Abhängigkeit vom Streitwert vorab zu berechnen.

Durch Anklicken des nachfolgenden Links gelangen Sie zur Berechnung der Prozesskosten auf einer externen Seite.

 

Prozesskostenrechner des Anwaltsvereins

 
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Eine Trennung, eine Scheidung steht bevor?

Sie brauchen Unterstützung bei einer Unterhaltsregelung?

Das Sorgerecht oder  das Umgangsrecht für Ihr Kind muss geregelt werden?

Wir beraten und vertreten Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht  bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie bei dem Bemühen um außergerichtliche Lösungen. Hierbei werden Sie von unserer Rechtsanwältin Stefanie Schmidt betreut.

Zum 01.01.2017 gelten die neuen Unterhaltswerte der bereits im November 2016 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle. Details finden sie hier im Servicebereich bei unseren juristischen Links.

 

Ab 1. September 2009 sind neue Regelungen zum Versorgungsausgleich in Kraft getreten.Kurzer Überblick über die Neuregelungen:
  • Bei kurzer Ehezeit von 1 – 3 Jahren ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, es sei denn, ein Ehepartner beantragt die Durchführung.
  • Jede erworbene Versorgung wird künftig bei dem Versorgungsträger selbst geteilt, der berechtigte Ehegatte erwirbt dort selbst einen Anspruch.
Somit können auch Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersversorgung bereits bei der Scheidung geteilt werden.
 
Auch der Ausgleich des Zugewinns ist ab 01.09.2009 neu geregelt. Darin wird der während der Ehezeit erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Die Neuregelung erfolgte, um Ungerechtigkeiten früherer Ausgleichsreglungen zu vermeiden und eine möglichst realistische hälftige Teilung des Zugewinns zu ermöglichen. Bedeutend  sind folgende Änderungen:
  • Stärkung der Auskunftsrechte des Berechtigten
  • Berücksichtigung eines negativen Anfangsvermögens
  • Verbesserung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Vermögensverschiebungen  
 
Am 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die gesetzliche Regelung in Deutschland, wonach Väter nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht nicht erlangen können, für verfassungswidrig erklärt. Lesen Sie mehr dazu   HIER
Diese Entscheidung wurde erst zum 19.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt. Die §§ 1626a und 1671 BGB geben die neue Rechtslage wieder. Danach können auch Väter nichtehelicher Kinder nun beim Familienrecht das gemeinsame und das alleinige Sorgerecht beantragen.
 
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Rechtsanwalt Gerrit Thätner hat sich 2008 zum Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert und steht ihnen mit seinen umfangreichen Erfahrungen für Ihr Rechtsproblem zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Problemfeldern. Insbesondere zu Fragen:

  • des Kündigungsschutzes/ Abfindung
  • bei Abmahnung
  • bei Versetzung
  • Anspruchs auf ein Zeugnis
  • bezüglich der Arbeitszeit/ Überstunden
  • bei Gestaltung von Arbeitsverträgen

erhalten Sie von uns eine qualifizierte rechtliche Einschätzung ihrer Situation. Bitte beachten Sie als Arbeitnehmer die wichtige Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge enthalten auch oftmals Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.

 

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