Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei Mieterhöhungen BGH VIII ZR 315/09 |
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 7.7.2010 entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die ein Wohnungsmieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen im Regelfall nicht zu berücksichtigen sind.
RA Frank Despang
Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht
Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
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