Eine Trennung, eine Scheidung steht bevor?
Sie brauchen Unterstützung bei einer Unterhaltsregelung?
Das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für Ihr Kind muss geregelt werden?
Wir beraten und vertreten Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie bei dem Bemühen um außergerichtliche Lösungen. Hierbei werden Sie von unserer Rechtsanwältin Stefanie Schmidt betreut.
Zum 01.01.2017 gelten die neuen Unterhaltswerte der bereits im November 2016 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle. Details finden sie hier im Servicebereich bei unseren juristischen Links.
Ab 1. September 2009 sind neue Regelungen zum Versorgungsausgleich in Kraft getreten.Kurzer Überblick über die Neuregelungen:
- Bei kurzer Ehezeit von 1 – 3 Jahren ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, es sei denn, ein Ehepartner beantragt die Durchführung.
- Jede erworbene Versorgung wird künftig bei dem Versorgungsträger selbst geteilt, der berechtigte Ehegatte erwirbt dort selbst einen Anspruch.
Somit können auch Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersversorgung bereits bei der Scheidung geteilt werden.
Auch der Ausgleich des Zugewinns ist ab 01.09.2009 neu geregelt. Darin wird der während der Ehezeit erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Die Neuregelung erfolgte, um Ungerechtigkeiten früherer Ausgleichsreglungen zu vermeiden und eine möglichst realistische hälftige Teilung des Zugewinns zu ermöglichen. Bedeutend sind folgende Änderungen:
- Stärkung der Auskunftsrechte des Berechtigten
- Berücksichtigung eines negativen Anfangsvermögens
- Verbesserung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Vermögensverschiebungen
Am 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die gesetzliche Regelung in Deutschland, wonach Väter nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht nicht erlangen können, für verfassungswidrig erklärt. Lesen Sie mehr dazu HIER .
Diese Entscheidung wurde erst zum 19.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt. Die §§ 1626a und 1671 BGB geben die neue Rechtslage wieder. Danach können auch Väter nichtehelicher Kinder nun beim Familienrecht das gemeinsame und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
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