Team Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

Gebührenvereinbarungen

 

Vereinbarungen zur Höhe der anwaltlichen Vergütung sind für Beratungsleistungen die Regel und für eine außergerichtliche Vertretung grundsätzlich möglich. Für die mündliche Erstberatung von Verbrauchern gibt es eine gesetzlich normierte Obergrenze der Gebühren bei 190,- €.

Erfolgshonorare sind nur in engen gesetzlich festgelegten Grenzen zulässig, wenn dem Mandanten anderenfalls die Durchsetzung seines Anspruchs verwehrt wäre. Im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung hingegen darf ein Teil der gesetzlichen Vergütung erfolgsabhängig vereinbart werden, d.h. der Anwalt erhält diesen Vergütungsteil nur, wenn der Gegner tatsächlich bezahlt.

Sie können generell mit uns vereinbaren:

·        Stundenhonorare
·        Pauschalhonorare

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Modelle an, z.B. bei regelmäßigem Beratungsbedarf monatliche Pauschalen oder Stundensätze, die bei stärkerer Inanspruchnahme sinken. Für wiederkehrende Fälle können kostengünstige Fallpauschalen angesetzt werden.

 

Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen
 
Niederbarnimstraße 25
10247 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: 030 - 862 35 28 

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