Die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsanwälten und die Gebühren für die Dienstleistung der Notare sind gesetzlich geregelt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG. Wir schaffen hier gerne Transparenz und beantworten Ihre Fragen zum konkreten Fall, damit Sie wissen, welche Kosten und Gebühren tatsächlich anfallen werden.
Grundsätzlich gilt bei der anwaltlichen Tätigkeit, wie für andere Branchen auch, dass sich die Höhe der Vergütung am Umfang und an der Schwierigkeit der anwaltlichen Arbeit orientieren soll.
Einen umfangreichen Überblick zu den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte (nach RVG) erhalten Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen